Rabatte, Preisvergleiche und Finanzierung

Rabatte in Form von einer Eintausch-Prämie können gegen Abgabe der alten HG entsprechend der Rabattfunktion in AX gewährt werden. 

Alternativ können Rabatte mit bis zu 5% bei Notwendigkeit ohne Rücksprache mit der GL gegeben werden. Vorzugsweise in Naturalien d.h. nicht als Nachlass sondern gegen Warenbezug (zb. CHF_60 Batterien). Trainings dürfen beim Kauf einen Hörgerätes bis zu 50% angerechnet werden.

WICHTIG: Rabatte über 5% müssen zuerst mit der GL abgesprochen und genehmigt werden. Alle „Rabatte“ (ausser gratis Probetraining) sind als Skonto auszuweisen. (s. Bild) 

 Rechnungsstellung (Training und HG) 

IdR. soll die Rechnungsstellung von Training und Hörgerät nicht Zeitgleich erfolgen, sondern idealerweise soll das Training voll abgerechnet werden und die Trainingsgutschrift soll dem HG angerechnet werden.

Beispiel: Mai RE Training 5x Training = 1250 CHF – 1x Gutschein = 1000 CHF & Juni RE HG = 5000 CHF – 50% Training (idealerweise als Skonto ausweisen) = 4500 CHF

Preisvergleiche

Sollte ein Kunde eine günstigere und regionale Offerte für das selbe Hörsystem schriftlich vorweisen, dann kann unser Preis für die Versorgung auf den Gesamtpreis (Summe, Total) des vorliegenden Angebotes angepasst werden. Unsere Dienstleistung muss aber auf diesen Preis zusätzlich abgerechnet werden.

Tipp: Zwischen der Entscheidung „Angebot/HG“ und weiteren „Dienstleistungen“ kann 1 oder 2 Wochen Zeit vergehen; Anschliessend die Dienstleistung exklusiv fakturieren.

Finanzierung (Abrechnungszentrum MF-Health)

Seit Mai 2020 wird vordergründig auf jedem Angebot eine 12-Monats-Finanzierung von MF-Health angepriesen. Finanzierungen sind dem Barverkauf einer Leistung zu bevorzugen. Diese Gesellschaft wickelt die Zahlung mit dem PA eigenständig ab, dieser muss monatlich mind. 5% der Restschuld begleichen.

Ablauf: Jeder MA bespricht die Vorzüge einer bequemen Finanzierung mit dem KD. Bei regem Interesse zur Finanzierung wird eine Einverständniserklärung und Bonitätsprüfung via Webformular durchgeführt. Bei positivem Bescheid, wird die RE entsprechend unterzeichnetem Angebot für den Verkauf erstellt; In der Kommentarfunktion sind AN und RE-Nummer sowie MA zu vermerken. Dieser Rechnungsbetrag wird im Webportal via Reservierung & Abbuchung abgerechnet. Der KD erhält von uns KEINE Rechnung – bzw. nur eine, die keinen Einzahlungsschein beinhaltet und einen grossen Aufdruck wie „nur zur Ansicht“ beinhaltet. Die MH-Health-Gesellschaft schreibt den KD direkt an und wickelt die Zahlung(en) ab. 

MF-Health soll lediglich bei total Rechnungsbeträgen von über CHF 100.- genutzt werden. Kleinbeträge, die vor allem den Telefonverkauf getätigt werden, wird regulär eine Rechnung erstellt. 

Wichtig: VK (iV. BU) muss immer eine Kopie der Einverständniserklärung und eine Abrechnungsbestätigung erhalten. Und dies unabhängig vom obligatorischen scannen und in AX ablegen.

Finanzierung, Ratenzahlung (intern)

 In Ausnahmefällen kann ein Rechnungsbetrag intern über KOJ in maximal 3 gleichen Raten bezahlt werden; Voraussetzung dafür ist die Abklärung und Freigabe durch die GL. Für die Finanzierung wird stehts ein Zins von 1,5% je Monat verrechnet. Für das ausdrucken der Rechnung wurde das spezielle Drucklayout «Rechnung mit rotem Einzahlungsschein (RATENZAHLUNG)» erstellt; Dieses ist zu verwenden. Für die Darstellung der Gebühren wird die AX-Postion «ERGÄNZUNG ZUR OFFERTE: Unkosten/ Gebühren/ Aufwand für Ratenzahlung des Rechnungsbetrages lt.  Offerte. (Die oben aufgeführten Positionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der KOJ AG.)» verwendet, dadurch wird sowohl in AN wie auch auf der RE ein Ratenzahlungsplan erstellt und abgedruckt.

Beispiel: Rechnungssumme 1000 Franken, Zahlungswunsch 3 Monate. Rechenweg 1000/100*1,5*3 = Gebühren von 67,5 CHF.

Wichtig: Immer vorab von der GL freigeben lassen. Und diese Option nur in betracht ziehen, wenn MF-Health abgelehnt hat.