In regelmässigen Abständen ist eine Inventur durchzuführen. Grundsätzlich ist die Inventur eine Gemeinschaftsarbeit aller Kollegen – sowohl innerhalb der Institute, wie auch in der Gruppe. Durchgeführt wird sie zum Stichtag und nach dem 4-Augen-Prinzip. Inventuren sind von allen beteiligten MA zu unterzeichnen.
Die Inventur erfasst den Bestand aller Artikel mit gepflegten Seriennummer und / oder Mengenerfassung, sowie die zum Verkauf stehenden Mengenartikel/Vorratsschachteln von zB. Batterien & Filter (kein Eigen-, oder Laborbedarf).
Beispiel:
- Erfasst werden – Hörgeräte, Fernbedienungen, Zubehör, Hörer, Vorteilsbatterie-Packungen, Lerncomputer, Filter-Grosspackungen
- Nicht erfasst werden – offene Filter, Laborbedarf, Broschüren, Taschen, Abdruckmasse, Ersatzteile (Gehäuseschalen), LC-Stromkabel
Es empfiehlt sich während einer Inventur keinen aktiven Kundenverkehr zu forcieren und die Inventur „in einem Rutsch“ zu erledigen. Erfolgreich inventierte Artikel mit klarer Symbolik (grün & Hacken / rot & Kreuz / gelb & Fragezeichen bzw. Anmerkung) markieren. Ungenauigkeiten korrigieren, Auffälligkeiten markieren und rücksprechen, Fehlbestände akribisch nachvollziehen und anschliessend melden. Bitte wie folgt vorgehen:
- Aufgaben klar im Team aufteilen (Hörgeräte, Lerncomputer, Zubehör)
- Betreffende Produkte vollständig aus dem Lager nehmen und mit den physikalisch vorhandenen Produkten beginnen. Die Produkte auf der zur Verfügung gestellten Inventurliste entsprechend (s.o.) kennzeichnen.
- Akten aus dem Schrank nehmen, jede Akte auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Leihscheine und Gerätehüllen prüfen und auf der Inventurliste entsprechend kennzeichnen.
- ggf. Differenzen zuerst in Anpassräumen/Labor/Postein- und Ausgang prüfen.
- Restliche Kollegen im Institut befragen
- Andere Institute befragen
- Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten der GF melden.
Abschliessend erfolgt eine Korrektur durch die GF.
Wichtig: Die höchstsensible Verwahrung und Pflege von allen im Institut befindlichen Artikel ist zentraler Bestandteil der Arbeitnehmerpflicht. Missachtung und Fahrlässigkeit wird aufgrund der hohen Warenwerte geahndet.