HG-Verlustversicherung

KOJ-Vertrag „intern“

Unsere Verlustversicherung wird beim Verkauf mit allen Regularien auf die KD-RE gedruckt. Eine HG-V gilt je HG und mit Wirkung zum Kauf des Hörgerätes. Seit 2018 lauten sie wie folgt:

Verlust-Versicherung, gehen Sie kein Risiko ein – Versichert wird die Hörgeräteversorgung einer erwachsenen Person (18. Lebensjahr); Dies beinhaltet 1 bzw. 2 Hörgeräte und 1 bzw. 2 akustische Ankopplungen (z.B. Ex-Hörer) und 1 bzw. 2 Otoplastiken – kein Zubehör / Nachlass / Dienstleistung. Auf Seite 1 ist die versicherte Leistung brutto auf der ausgestellten Rechnung der Hörgeräteversorgung angegeben.

WELCHE GEFAHREN SIND VERSICHERT? Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Verluste, sowie Verlust durch Diebstahl, Verlieren, Verlegen und anderweitiges Abhandenkommen.

NICHT VERSICHERT IST: Schäden oder Verluste infolge Feuer- und Elementarereignissen, Abnützung, Alterung, Verschleiss, technische Störungen, Reparaturarbeiten sowie Rabatte.

PRÄMIE: Die Prämie ist einmalig für fünf Jahre im Voraus zu begleichen und beinhaltet 7.7% MWST. Die Prämie kann nicht rückerstattet, ausgezahlt oder angerechnet werden. Der Versicherungsschutz gilt erst ab dem Zeitpunkt der Prämienzahlung.

VERSICHERUNGSDAUER: Die Versicherung beginnt mit Eingang der Prämienzahlung. Die Versicherung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Hörgeräteversorgung abzuschliessen. Die Versicherungsdauer beträgt fünf Jahre ab Rechnungs-Datum (s. Seite 1). Bei Inanspruchnahme dieser Versicherung erlischt der Versicherungsschutz der jeweiligen Seite (bei einem beids. Verlust beids.), bei Anschaffung eines neuen Hörgerätes ist dieses wieder neu durch uns zu versichern.

WAS WIRD ENTSCHÄDIGT? Im Schadensfall wird der Zeitwert des Gerätes, d.h. die Deckungssumme (*) abzüglich einer prozentualen Amortisation (**) pro angefangenem Betriebsjahr bei der Ersatzbeschaffung (analog zur versicherten Hörgeräte-Versorgung) durch uns erstattet. Je reguliertem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10% der Deckungssumme zu tragen. Die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Hörsystem gelten in jedem Fall als Grenze der Entschädigung. Im Schadensfall muss vom Versicherten eine eidesstattliche Bestätigung und ein Nachweis des regionalen Fundbüros vorliegen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. (*) Die Deckungssumme errechnet sich aus der Summe der Hörgeräte (Hörgerät + Ex-Hörer + Otoplastik) abzüglich von Dienstleistung (Betreuung, Service-Erweiterung, Stundensätzen, Trainings, etc.) abzüglich von Zubehör (Fernbedienung, Streaming-Geräten, Apps, Kopfhörern, etc.) abzüglich von Rabatten (Abzüge, Gutscheine, Vergünstigungen, Nachlässe, Skonto, etc.). (**) Die Amortisation in Prozent beträgt: Jahr 0-1: 0%; Jahr 1-2: 15%; Jahr 2-3: 30%; Jahr 3-4 45%; Jahr 4-5: 80%; WICHTIG: Im Schadensfall kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich: 0840 565 565 oder hilfe@koj.training 

Ein Schaden ist wie folgt zu regulieren:

  1. Ausgefüllt und unterzeichnetes Verlustformular respektive eidesstattliche Erklärung einfordern.
  2. Amortisationsregelung prüfen (HG Kaufdatum – Datum der Schadensmeldung s.1)
  • Es gelten angefangene Jahre (zB. 13 Monate = Regelung „Jahr 1-2 15%“
  • Bei mehr als 60 Monate gibt es keine Versicherungsleistung.
  1. Deckungssumme berechnen (Anzahl HG und Hörer und SE) abzüglich Rabatten.
  • zB: Hörgeräte-Versorgung 7500 CHF – Rabatt 500 CHF = Deckungssumme 7000 CHF
  1. Amortisation in % von der Deckungssumme abziehen.
  • zB: 7000 CHF – 15% (1050) = amortisierte Deckungssumme 5959 CHF
  1. Selbstbehalt von 10% von der vollen Deckungssumme kalkulieren.
  • zB: 10% von 7000 CHF = 700 CHF 
  1. Neue Offerte erstellen und die amortisierte Deckungssumme als Rabatt bzw. Minus-Betrag eintragen (Pos: „Deckung der Hörgeräte-Verlustversicherung“)
  • zB: Neue HG 7500 CHF – Deckungssumme 5959 CHF = 1541 CHF
  1. Selbstbehalt adieren (Pos: „10% Selbstbehalt bei Hörgeräte-Verlust“)
  • zB: 1541 CHF + Selbstbehalt 700 CHF = 2241 CHF
  1. Neue HG-V je reguliertes HG addieren (Pos: „Verlust-Versicherung, gehen Sie kein Risiko ein“)
  • zB: In diesem Beispiel + 2x 750 CHF

Wichtig: Im Falle eines Schadens diesen immer mit der GL absprechen.

Hersteller-Vertrag „extern“

Einige Hersteller bieten ebenfalls HG-V`s an. Dieser optionale Schutz muss (in aller Regel) beim Kauf der HG vom KD erworben und beim Hersteller zur HG-SRN gebucht worden sein (zB. Siemens, Widex, ReSound). Es gelten die Regularien des Herstellers.